Nutzungsart | Wohnen | Vermarktungsart | Kauf |
Objektart | Grundstück | Objekttyp | Wohnen |
PLZ | 22397 | Ort | Hamburg / Duvenstedt |
Land | Deutschland | Regionaler Zusatz | Duvenstedt (Stadtteil) |
Grundstücksgröße | 1.060 m² |
Es handelt sich um ein ca.1060m² großes Baugrundstück.
Die Bilder zeigen ein bereits projektiertes "Ulrike Krages Familienhaus".
Die Wohnflächen und der Haustyp sind bei Bedarf änderbar.
Gern bauen wir für Sie auch nach Ihren Plänen und Wünschen.
Das Grundstück erwerben Sie direkt vom Eigentümer.
Wir beraten Sie zum gesamten Projekt und freuen uns auf Ihren Anruf und eine Terminvereinbarung.
Gern besichtigen wir mit Ihnen das Grundstück!
Der Hamburger Stadtteil Duvenstedt gehört zum Bezirk Wandsbek und zählt zu den sogenannten Walddörfern. Dies sind die Stadtteile im Norden der Hansestadt, die lange außerhalb der Stadtmauern lagen. Duvenstedt wurde erst 1937 im Rahmen des Groß-Hamburg-Gesetzes nach Hamburg eingemeindet, nachdem es zunächst dem Herzog von Holstein und später zum Kanzleigut von Tangstedt gehört hatte.
Erstmalige Erwähnung fand das Dorf im Jahr 1261. Am Rand von Hamburg gelegen, grenzt der Stadtteil im Süden an Lehmsal-Mellingstedt, im Osten an Wohldorf-Ohlstedt und im Norden und Westen an Schleswig-Holstein. Die ehemaligen Walddörfer gehören heute zu den am schnellsten wachsenden Stadtteilen.
Duvenstedt hat aktuell über 6.000 Einwohner und damit seine Einwohnerzahl seit der Eingemeindung bereits versechsfacht. Als Wohngebiet besonders beliebt sind Duvenstedt und die benachbarten Stadtteile aufgrund ihrer ländlichen Lage am Rande des Naturschutzgebietes Duvenstedter Brook.
Unsere Bedingungen für Immobilienvermittlungen:
Nach Beurkundung eines notariellen Kaufvertrages zahlt der Käufer an uns eine Courtage in Höhe von 6,25% inklusive 19% Mehrwertsteuer auf den beurkundeten Kaufpreis.
Außerdem sind Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer vom Käufer zu zahlen.
Die jeweiligen %-Sätze beziehen sich auf den tatsächlich zu zahlenden Kaufpreis.
Eine angegebene Käufer- bzw. Mieterprovision zahlen Sie nur, wenn ein notarieller Kaufvertrag oder ein anderweitiger Nutzungsvertrag (auch abweichend von dem Angebot) über die angebotene Immobilie zustande kommt, selbst wenn wir beim Vertragsabschluß nicht mitwirken. Mit dem Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis und/oder die Vermittlung durch uns haben wir die Vermittlungsprovision verdient, die in den Angeboten aufgeführt ist. Auskünfte, Besichtigungen, Unterlagen und der Offertenversand zur angebotenen Immobilie sind kostenlos.
Erklärung zum Datenschutz:
Sie ermächtigen uns, die in Zusammenhang mit der Vermittlung stehenden Daten zu speichern und an die Vertragspartner bzw. die Verkäuferpartei/en zu übermitteln, soweit dies zur ordentlichen Durchführung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.
Bitte geben Sie bei allen Anfragen Ihre vollständige Anschrift mit Namen, Telefonnummer und e-mail an.
Mit der bitte um Kontaktaufname, erlauben Sie uns, Sie telefonisch oder per mail zu kontaktieren!
Diese Erlaubnis können Sie jederzeit widerrufen!